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H A N D S C H R I F T E N F U N D E
Thomas Wozniak

ZU DEN HANDSCHRIFTENFUNDEN BEIM AUSBAU DER PENSION
"ZUM ALTSTADTWINKEL" IM JAHRE 1998

Gedruckt zu finden unter:

WOZNIAK, Thomas: Zu den Handschriftenfunden beim Ausbau der Pension “Zum Altstadtwinkel” im Jahre 1998. In: QVEDLINBURGER ANNALEN 3. Jahrgang 2000, Halberstadt: Koch Druck, S. 29-47. 11 Seiten, 9 Abbildungen, 1 Farb- und 2 s/w Fotos,

Inhaltsverzeichnis: Einleitung S. 29 – Fundsituation und Geschichte des Hauses S. 29 – Die Schoßbücher von 1547, 1548, 1570 S. 32 – Die Briefe und Wasserzeichen S. 41 – Ähnliche Fundsituationen in Quedlinburg S. 42 – Der Schoß und die Stadtgeschichte der Jahre 1547-1570 S. 43 – Zusammenfassender Ausblick S. 45 – Literatur (8) S. 46 – Abbildungsverzeichnis S. 46 – Anmerkungen (48) S. 46f.

Kurzer Vorbericht über die im Juni 1998 im Dachgeschoß des Hauses Hohe Str. 15 bei Bauarbeiten gemachten Funde von drei Schoßregistern der Jahre 1547, 1548 und 1570, in dem auch auf deren Einbände (14. Jh.) und Wasserzeichen eingegangen wird. Durch die Kriegswirren der Reformation ist die Stadt 1547 zweimal besetzt und mit Sondersteuern belegt worden. Die daraufhin verweigerten normalen Schoßgebühren lassen sich anhand der gefundenen Register ermitteln. [T.W.]

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1. Einleitung
2. Geschichte des Hauses und Fundsituation 1998
3. Die Schoßbücher von 1547, 1548, 1570
4. Die Briefe und Wasserzeichen
5. Ähnliche Fundsituationen in Quedlinburg
6. Der Schoß und die Stadtgeschichte der Jahre 1547-1570
7. Zusammenfassender Ausblick



1. Einleitung
Wie durch die Tagespresse bekannt gemacht wurde, sind beim Ausbau des Hauses Hohe Str. 15 zur Pension "Zum Altstadtwinkel" drei Handschriften aus der Mitte des 16. Jahrhunderts entdeckt worden. Der dabei entdeckte Befund soll hier zum ersten Mal vorgestellt werden. Seine genaue wissenschaftliche Bearbeitung und Auswertung wird vom Autor im Rahmen seiner Magisterarbeit am historischen Seminar der Universität zu Köln erfolgen. Viele Fragen wurden durch den Fund aufgeworfen: Wann wurden die Handschriften versteckt und von wem? Wieso sind sie nicht früher entdeckt worden? Welchen Inhalt haben die Bücher und welche neuen Erkenntnis lassen sich aus ihrer wissenschaftlichen Edition für die Geschichte der Stadt Quedlinburg ziehen? Diese Fragen sollen hier nur einleitend angerissen und auf die endgültige wissenschaftliche Bearbeitung des Fundes verwiesen werden. [Anfang]


2. Fundsituation und Geschichte des Hauses
Am Montag, den 8. Juni 1998 wurden etwa gegen 10.00 Uhr dem Bauherrn und Hausbesitzer Jürgen Wozniak von den Innenausbauern die drei Handschriften gebracht. Diese sind beim Öffnen einer Zwischendecke im Dachgeschoß des Vorderhauses, am Übergang zum Hinterhaus gefunden worden (Abb.1).
Abb. 1: Die Schoßbücher wurden an dem mit "ø" gekennzeichneten Ort in der Zwischendecke des 1. Dachgeschosses im Vorderhaus gefunden.
Baugeschichtlich besteht der Häuserkomplex aus drei Häusern (Abb.2). Von den Vorgängerbauten an dieser Lokalität zeugen der nördliche und der südliche Keller, sowie noch bis in 2-3 m Höhe anstehende Sandsteinmauern (Bauphase A). Die heute mit einem Tor verschließbare und überbaute Durchfahrt zum Hof war ehemals eine Gasse zwischen zwei etwa 6 m breiten und 10 m langen Häusern. Diese haben einen ähnlichen Baustil - ihr Fachwerk steht auf einem Sandsteinfundament und beide sind mit Gewölben unterkellert. Deshalb dürften sie der gleichen Bauepoche entstammen. Zwischen beiden Objekten führte eine ca.3,5 - 4 m breite Gasse in den heutigen Hinterhof. Dort befindet sich ein mittelalterlicher Brunnen, welcher eine Tiefe von ca. 6 m bei einem Durchmesser von 1 m aufweist. Er war bis zu seiner Freilegung 1998 unter der Kopfsteinpflasterung des Hofes verborgen.
Die Entstehungszeit (Bauphase B) des nördlichen Kellers, eines durchgehenden Tonnengewölbes mit einem verjüngten westlichen Teil und Störungen des Sandsteingemäuers im mittleren Teil, wahrscheinlich aufgrund der Fundamentierung eines neuen Schornsteins und der Tieferlegung des Bodenniveaus beim Einbau des Ladens, läßt sich mit Hilfe der vier in ihm enthaltenen Steinmetzzeichen datieren (Abb.3). Da die Zeichen in den einzelnen Kulturepochen verschieden lang ausgeführt wurden, lassen sich die hier gezeigten Zeichen mit 5 - 10 cm grob in den Zeitraum der Gotik (1250-1500) einordnen . Die Symbole in Abb.3a und 3b finden sich in gleicher Form an den Türmen der St. Nikolaikirche in der Neustadt, bzw. in deren Kirchenschiff . Beides wurde im 13. Jahrhundert begonnen und um 1330 fertiggestellt . Das in Abb. 3c gezeigte Steinmetzzeichen findet sich auch in der St. Benediktikirche . Dort fand es beim Neubau des gotischen Chores (1410-1439) Verwendung . Daraus ergibt sich eine mögliche Entstehungszeit des nördlichen Gewölbekellers von 1330 bis 1439. Der südliche Keller enthält keine Steinmetzzeichen. Er verfügt aber über zwei, von ehemals wahrscheinlich vier sandsteinernen Rundbögen. Bisher war angenommen worden, er bestände aus einem großen Tonnengewölbe, einem sich anschließenden Gang und einem kleineren abzweigenden Raum. Im März 1999 wurde jedoch bei Baugrunduntersuchungen an der südlichen Außenseite des Hauses der Eingang in einen dritten Kellerraum entdeckt, welcher sich als genau gegenüberliegend zum anderen abzweigenden Raum herausstellte. Dieser war ehemals auch mit dem anschließenden Gang verbunden, sein Durchgang ist jedoch zugemauert und mit Putz unkenntlich gemacht worden. Der gewachsene Boden, eine lehmige, feste Schicht steht etwa 1 - 1,5 m unter dem heutigen Fußbodenniveau an. Weder der Zeitpunkt der Anlage dieses Kellers, noch der der Vermauerung sind bisher ermittelbar. Gleiches gilt für die beiden älteren, oben beschriebenen Fachwerkhäuser. Die Holzbalken des gesamten Hauskomplexes enthalten weder datierende, noch datierbare Inschriften.
Abb.3 Die Steinmetzzeichen der beiden Kellergewölbe (Maßstab 1:4)
Beide Häuser wurden durch den späteren Torüberbau vereinigt. Das so entstandene große Haus erhielt eine einheitliche Vorderfront und einen einheitlichen Dachstuhl. Da es sich aus mehreren Einzelgebäuden zusammensetzt, suchte man beim Umbau vergeblich nach dem typischen Repräsentativfachwerk der Straßenvorderseite. Die unproportionale Verteilung der Fenster läßt noch deutlich die ursprünglichen Häuser erkennen (Bauphase C). An den so entstandenen Bau wurde nun zeitlich gleich oder später ein vermutlich Lagerzwecken dienender zweiter Komplex angebaut (Bauphase D). Dieser hat zwar keine Unterkellerung, aber ein langes, einheitliches Fachwerk mit Pyramidenköpfen. Die datierten Häuser mit ähnlichem Baustil erscheinen von 1626 bis 1768, mit einem Höhepunkt von 1660 bis 1700 . Die beiden unteren Etagen der ehemals getrennten Vorderhäuser werden aber früher angelegt worden sein.
Abb.4 Die Äxte und das Knaufschwert (Maßstab 1:10)
Bei mehreren Umbaumaßnahmen sind von 1978 bis 1982 im Bereich der Schornsteine verschiedene Funde aufgetreten. Es handelt sich dabei um ein 114 cm langes eisernes Knaufschwert aus dem 15. Jahrhundert, sowie um zwei stillose Äxte aus der gleichen Zeit (Abb.4). Keramikreste traten zwar auch auf, wurden aber nicht beachtet. Seit 1817 sind die Besitzverhältnisse sicher nachweisbar . Das Haus trug bis zur Reform der Straßennamen 1878/79 die Bezeichnung "Große Hohe Straße 29" und war fast immer im Besitz von Kaufmannsfamilien: von 1817 bis 1837 der Kaufleute Ramdohr, von 1837 bis 1878 der Kaufleute Wulfert, von 1878 bis 1898 des Kaufmanns Wachtel, von 1898 bis 1930 der Kaufleute Jaeger, von 1931 bis 1953 der Kaufmannswitwe Schmidt, von 1953 bis 1972 der Familie Speich seit 1972 im Besitz der Familie Wozniak. 1997/98 wurde das Haus umgebaut und nahm seine heutige Form und Funktion an. Allein im 20. Jahrhundert wurde es dreimal komplett renoviert, so kurz nach der Jahrhundertwende, zum zweiten Mal 1956 und zum dritten Mal 1998. Erst bei diesem dritten Umbau sind die Handschriften entdeckt worden.[Anfang]

3. Die Schoßbücher von 1547, 1548, 1570
Der Fund besteht aus drei einzelnen Papierhandschriften, welche in ältere Pergamentseiten eingeschlagen sind. Der Text enthält fast ausschließlich Straßen- und Personennamen. Diese sind Listenartig angeordnet. Der Erhaltungszustand der Handschriften ist, bedenkt man die Feuchtigkeit eines Dachbodens, erstaunlich gut. Entsprechend ihrer Lage gibt es jedoch Unterschiede. So weist die Handschrift Nr. 3 einige kleine Beschädigungen auf, welche allesamt auf die Feuchtigkeitseinwirkungen zurückzuführen sind und vor allem die Oberseite betreffen. Besser sieht es mit Hs Nr. 2 aus, an welcher sich diese Einwirkungen aber auch feststellen lassen. Ganz hervorragend ist Hs Nr.1 erhalten, welche sich zwischen den beiden anderen befunden hat. Welche Handschrift dabei zuoberst lag, läßt sich aber nicht mehr rekonstruieren (Abb. 5). Die Handschrift Nr.1 ist 34 cm * 11 cm groß und wurde 1547 geschrieben. Die Titelseite trägt die Aufschrift: "Schoß Register der Stat Quidlingburgk Joh(annis) unde Nicolay Anno (15)47". Sie besteht aus in der Mitte gefalteten 34 cm * 22 cm großen Papierfolios, welche zu 52 Seiten in 5 Bindungen angeordnet sind. Die einzelnen Seiten sind oben mit den Straßennamen in einer Majuskelschrift beschrieben. Darunter befinden sich einspaltig die Namen der Schoßpflichtigen und die jeweiligen Beträge, beides in einer Minuskelhandschrift. Die Anzahl der Zeilen schwankt zwischen 20 und 40. Die Seiten sind jeweils auf der Vorderseite oben links durchnummeriert. Am Ende der Handschrift befindet sich ein Straßenverzeichnis. Den Einband der Handschrift bildet eine 48 cm * 28 cm messende Handschrift, welche ursprünglich einem lateinischen Meßbuch entstammt. Biblische Texte wechseln mit Gebeten. Der Schriftstil, eine gotische Fraktura, läßt als Entstehungszeit auf das 14. Jahrhundert schließen. Die Handschrift Nr. 2 ist 32 cm * 11 cm groß und wurde 1548 geschrieben. Die Titelseite trägt die Aufschrift: "Schoß Register Quedlingeburgk Joh(annis) Nicolai Anno (15) 48" Sie besteht aus in der Mitte gefalteten 32 cm * 22 cm großen Papierfolios, welche zu 57 Seiten in 5 Bindungen angeordnet sind. Die Seiten sind im Aufbau identisch mit der Handschrift Nr. 1. Sie sind ebenfalls jeweils auf der Vorderseite oben links durchnummeriert, aber es ist kein Straßenverzeichnis vorhanden. Den Einband der Handschrift Nr. 2 bildet eine 45 cm * 28 cm messende Handschrift, welche ursprünglich ebenfalls einem lateinischen Meßbuch entstammt. Auch ihr Schriftstil ist eine Fraktura und läßt auf das 14. Jahrhundert schließen. Die Handschrift Nr. 3 ist 32 cm * 11 cm groß und wurde 1570 geschrieben. Die Aufschrift der Titelseite ist unlesbar, aber auf der Außenseite ist "1570 Schoßregister" zu erkennen. Sie besteht aus in der Mitte gefalteten 32 cm * 22 cm großen Papierfolios und enthält mit 148 Seiten in 6 Bindungen die meisten Seiten der drei Fundstücke. Die Seiten der dritten Handschrift sind im Aufbau ebenfalls identisch mit der Handschrift Nr. 1. Die Seiten sind aber nicht durchnummeriert. Stattdessen sind aus Papier Findstreifen mit den entsprechenden Straßennamen am rechten Seitenrand angeklebt. Den Einband der Handschrift bildet eine 35 cm * 28 cm messende Handschrift, welche vermutlich einen literarischen Text enthält. Dieser ist 12 bis 14 zeilig. Als Anmerkungen sind Marginaltexte in einer Textura unter die Zeilen geschrieben. Mit z.T. bis zu 65 Zeilen ist der Rand sehr eng beschrieben. Die Schriften lassen wieder auf des 14. Jahrhundert schließen.[Anfang]

4. Die Briefe und Wasserzeichen
Die Handschriften enthalten mehrere eingelegte einzelne Seiten kleineren Formats. Es handelt sich dabei um Briefe und Handelsschriftgut. Viele der Seiten enthalten Wasserzeichen, aber bei weitem nicht alle. Bisher sind vier Wasserzeichen bekannt (siehe Abb. 6-9 im Maßstab 1:2 ). Abb.9 Auf einem beiliegenden Brief - wahrscheinlich ein Vertrag (Liquidation) - fand sich neben der Jahreszahl 1573 das in Abbildung 6 gezeigte Wasserzeichen. Es handelt sich dabei um eine Wappendarstellung des Grafen von Regenstein (Blankenburg) mit Hirschgeweih. Ähnliche Wasserzeichen finden sich 1576 in Brunswick und 1579 in Lübeck . Die folgenden Wasserzeichen befinden sich alle in dem neugefundenen Schoßregister von 1547. In Abbildung 7 macht die Aufschrift "Wernirode vorm Brocken" den Herkunftsort des Papiers selbst kenntlich. Verwendung fand es von 1544 bis 1547 an der zweiten Papiermühle der Grafschaft Wernigerode, welche am Fluß Holtemme gelegen war. Es handelt sich um ein 50 mm hohes Papierzeichen, daß einen senkrecht geteilten Schild und darin rechts einen doppelten Zinnenschnitt, links die beiden aufwärts gerichteten gräflich wernigerödischen Forellen sehen läßt. Durch den Zinnenschnitt ist die Lage der Mühle in Hasserode und damit an der Holtemme angedeutet. Das Zeichen findet sich in einer ganzen Reihe von Briefen, Urkunden und Registern des gräflichen und städtischen Archivs zu Wernigerode . Die nächste Darstellung (Abb.8) zeigt das Wasserzeichen eines Horns. Ähnliche Formen sind aus Göppingen 1542 und aus Villach bei Klagenfurt 1544 bzw. Görlitz 1547 bekannt. Das Wasserzeichen eines Ochsenkopfes mit doppelkonturigem Kreuz und Schlange findet sich in ähnlicher Form 1549 in Soest , sowie 1550 in Osnabrück (Abb.9).
Abb. 6 Abb.7 Abb.8 [Anfang]

5. Ähnliche Fundsituationen in Quedlinburg
Funde auf Dachböden sind in Quedlinburg keine Besonderheit. Vor allem die Geschichte der Stadt und das Alter der Häuser sind dafür verantwortlich. Auch Handschriftenfunde sind nicht selten. Am bedeutendsten und auch bei weitem am bekanntesten wurden die Quedlinburger Italafragmente . 1865 wurden zwei Seiten von Georg Adalbert v. Mülverstedt als Einbände eines Pfarreinnahmenverzeichnisses von 1617/18 entdeckt. Bürgermeister Dr. hc. Gustav Brecht entdeckte 1869 zwei weitere Seiten, welche auf die Einbandinnenseite einer Quedlinburger Polizeiordnung geklebt waren. 1888 fand Adalbert Düning die fünfte Seite und Fragmente einer sechsten als Einband eines Registers von 1619-26. Die Seiten waren von dem Buchbinder Asmus Reitel im 17. Jahrhundert als Einbandmaterial verwendet worden. Trotz intensiver Suche blieb es bei diesen fünf gefundenen Seiten. Es handelt sich bei den Italafragmenten um Reste einer mutmaßlich für Papst Damasus I. angefertigten Prachtbibel. Der Text enthält das älteste Zeugnis eines lateinischen Bibeltextes vor der Vulgata des Hieronymus. Die Schrift ist eine Form der Unziale . Auch die jetzt neugefunden Handschriften sind in ältere Pergamentseiten eingebunden, aber deren Schriftduktus - eine Form der Schwabacher Fraktur datiert diese Stücke ins 14. Jahrhundert. Eine nähere Untersuchung des Inhalts der Einbände ist bisher noch nicht vorgenommen worden.[Anfang]

6. Der Schoß und die Stadtgeschichte der Jahre 1547-1570
Der "Schoß" ist eine direkte Steuer der Stadt, welche jeder Bürger, mit Ausnahme der Ratsangestellten und einiger Geistlicher zu zahlen hatte. Er teilt sich auf in eine Kopfsteuer, den sogenannten Vorschoß und in eine Vermögenssteuer, den sogenannten Schwörschoß. Den ersteren hatte "ein jeglicher geschworener Burger, so viel deren in unseren beiden Stedten Quedelburg, reich und arm, befunden, jherliches - doch uf zweymaal - sechs Groschen zum Vorschosz geben und (zu) betzahlen" und zwar "drei Groschen uf Johannis, drey Groschen uf Nicolai zu Bekendnus und zu Erhaltung seines Burgermals" dafür darf "er Wasser und Weide, so viele des frei und gemein ist, gebrauchen" . Der andere Schoß, so legte es die Stadtordnung von Äbtissin Anna II. vom 15. September 1541 fest, wurde nach den Angaben des zu Besteuernden festgelegt und mußte zu Johannis und zu Nicolai bezahlt werden. Dafür mußte ein jeder bei Strafandrohung angeben, "wie viel eigener Hufen Landes, Lehens- und Erbenzinsguete er hab und in welchem Felde dieselbigen gelegen ... darzu all seinen Wiesenwuchs, Gaerten, vor oder in unser beiden Stedten Quedelburgk sambt darbei gebauten Haeusern" . Auch der Besitz in den Wüstungen, den Feldmarken und den umliegenden Dörfern floß mit in die Berechnung ein. Damit nicht genug wurden alle Güter "fahrent und unfahrendt, beweglich und unbeweglich" mit eingerechnet. Am Ende wurde auch das Vermögen besteuert, für jeden Goldgulden mußten zwei Pfennig Steuer abgeführt werden.
Im Jahre 1541 ist durch die Äbtissin Anna II. die Einführung der Reformation in Quedlinburg veranlaßt worden . 1547 geriet die Stadt in die Kriegshandlungen zwischen dem päpstlich gesinnten Kaiser und den evangelischen Reichsfürsten . Kaiser Karl V. beschloß nach seinem Friedensschluß mit Frankreich gegen die Protestanten loszuschlagen. Der Schutzherr von Quedlinburg, der Herzog Moritz von Sachsen stellte sich dabei auf seine Seite. Am 7. Februar besetzte infolge dieser Kämpfe der Kurfürst Johann Friedrich die Stadt Quedlinburg durch seinen Feldhauptmann Asmus von Kondritz. Die Räte beider Städte haben sich bei der Verteidigung nicht sonderlich hervorgetan, wie aus einem Brief der Äbtissin an Moritz von Sachsen hervorgeht. Ganz im Gegenteil haben sie "ohne jegliche drangsal, herrzug und schwertschlag, ihre eide und pflichten vergessend" die wenigen Truppen in die Stadt einrücken lassen und eine besondere Steuer in Höhe von 5000 Gulden an den Beauftragten des Kurfürsten gezahlt. Der Plan des Kurfürsten, einen Smaragd im Wert von 50000 Gulden, 400 Mark ungemünztes Silber, den "guldenen arm Servatii" und die "keyserliche krone" im Wert von vielen Tausend Gulden aus dem Besitz der Äbtissin zu stehlen, konnte nicht mehr durchgeführt werden, da dieser am 24. April 1547 in der Schlacht am Mühlenberg besiegt wurde und infolgedessen seine Truppen aus Quedlinburg abziehen mußte. Der neue Kurfürst Moritz von Sachsen wollte sich von der Quedlinburger Bürgerschaft huldigen lassen, um die an Johann Friedrich geleisteten Huldigungen zu beseitigen. Vorher jedoch erhielten auf Betreiben von Anna II. die untreu gewordenen Ratsmitglieder "die gebührliche strafe" und ein ganz neuer Rat wurde gewählt. Die Bestätigung und Huldigung des neuen Rates fand am Sonntag nach Ägidii 1547 statt. Die beiden älteren Schoßregister werden im Licht dieser Vorgänge und der Baurdingordnung von 1549 interessant, in welcher steht, daß wenn jemand nicht rechtzeitig zahlt, "so soll demselbigen, wie vor alters hie gewest und noch an vielen Örtern gebräuchlich ist, die Straßentür ausgehoben und wieder einzuhängen nicht verstattet werden, er habe sich denn zuvor solchen Ungehorsam seiner Nichtbezahlung halben mit dem Rate vertragen." . Die Einführung dieser etwas seltsamen Strafmaßnahme läßt auf eine schlechte Zahlungsmoral der Bürgerschaft in den vorhergehenden Jahren schließen. 1553 wurde diese Drohung noch weiter verschärft und scheint nach KLEEMANN auch ihre Wirkung getan zu haben, denn in späteren Baurdingordnungen taucht sie nicht wieder auf . Doch wird nicht so sehr die Strafmaßnahme gewirkt haben, als das vielmehr die Zahlungsmoral deshalb so schlecht gewesen ist, weil die Bürgerschaft den "unfall", sprich die Sondersteuer in Höhe von 5000 Gulden, "der durch die falsche tücke" des Rates entstanden ist, bezahlen mußte. Der Gesamtschoß der Stadt lag 1509 bei ca. 10300 Gulden . Geht man nun davon aus, daß sich in den 50 Jahren von 1460 Jahren bis 1509 der Schoß von ca. 6350 Gulden auf 10300 Gulden, also um 50 % erhöht hat und nimmt man nun eine ähnliche Münzverschlechterung für die 38 Jahre bis 1547 an, so ergibt sich ein Gesamtschoß für dieses Jahr von ca. 15000 Gulden. Da die Bürgerschaft, wie aus der Baurdingordnung von 1556 hervorgeht, die 5000 Gulden für den Kurfürsten als Sondersteuer aufbringen mußte und diese etwa ein Drittel des normalen Schoßes ausmachte, ist es nicht verwunderlich, wenn die Quedlinburger Bürger nicht imstande waren, diesen Mehrbetrag so ohne weiteres aufzubringen. Zur Verschärfung der Strafe 1553 war es gekommen, da "der rath etlich jar aus dringender noth etlich hundert thaler auszugeben genotigt" , sprich da die Quedlinburger Bürger ihrem Schutzherrn Moritz von Sachsen 1552 8000 Gulden geliehen hatten , die ja auch wieder zusätzlich aufgebracht werden mußten. Noch 1556 gibt der Rat bekannt, daß noch "merkliche Summen" von der Abzahlungen der 8000 Gulden und der 5000 Gulden ausstehen und daß die Stadt auch bei den Reichssteuern mit 2000 Gulden "hinterstellig" sei. Die Stadt versuchte nun mit allen Mitteln den 700 Goldgulden Strafe und der erneuten Bestrafung mit der Reichsacht zu entgehen . Diese Strafe hatte die Stadt schon zweimal getroffen. Zum ersten Mal ist sie am 19. März 1389 durch König Wenzel zusammen mit Halberstadt und Aschersleben mit der Acht belegt worden . Das zweite Mal durch Friedrich III. am 23. Mai 1445 . 1560 standen von den 8000 Gulden noch 3500 aus, was den Rat dazu bewog eine Sondersteuer in Höhe von zweimal einem halben Schoß zu erheben . Auch in den folgenden beiden Jahren wurde ein Sondersteuer in Höhe eines halben Schoßes erhoben und darauf hingewiesen, daß "noch etliche ihren schosz schuldig sind" . Aus den vorhanden Baurordnungen geht nun nicht mehr hervor, wann die Schulden endgültig getilgt waren. In dieser Frage kann vielleicht das dritte Schoßbuch weiterhelfen. Es verzeichnet den Schoß für das Jahr 1570 und zeigt uns, wer vom Zinsmeister wegen ausstehender Schulden gemahnt werden mußte. So stehen die gefundenen Handschriften am Anfang und wahrscheinlich auch am Ende eines für die Stadt gefährlichen finanziellen Abenteuers. [Anfang]

7. Zusammenfassender Ausblick
Aus dem Findbuch des Stadtarchives Quedlinburg im Rathaus geht hervor, daß von 1534 bis 1548 alle Schoßregister fehlen. Ebenso von 1550 bis 1561 und von 1567 bis 1573 . Der oben erwähnte Liquidationsbrief stammt aus dem Jahre 1573 und bei der Bearbeitung der Handschriften durch Lorenz 1902 waren die jetzt gefundenen nicht mehr im Stadtarchiv. Sie müssen also zwischen diesen beiden Jahren aus den Beständen des Rathauses entfernt und auf dem Dachboden des Hauses Hohe Str. 15 versteckt worden sein. Wann dies geschah, kann an dieser Stelle nicht geklärt werden. Sollte es sich in einer Zeit kriegerischer Bedrängung zugetragen haben, so bietet die Stadtgeschichte noch eine ganze Reihe möglicher Daten z. B die Wirren des Dreißigjährigen Krieges oder die Besetzung durch Kurfürst Friedrich III. 1698 . Aber auch der Umbau des Rathauses 1615 könnte zu der Verlagerung der Schoßregister geführt haben. Einen terminus post quem werden dendrochronologische Untersuchungen der Deckenhölzer bringen und andere Hinweise werden sich aus den Handschriften selbst ergeben. Dabei werden diese weiterhin Auskunft über die Bewohner der einzelnen Straßenzüge der betreffenden Jahre geben. Dies läßt Rückschlüsse auf die ungefähre Größe der Stadt zu , da die Steuern auf den Hausbesitz der Besteuerten schließen lassen. Die Funde werden für die Gäste und Bewohner der Stadt öffentlich in einer Glasvitrine in der Rezeption der Pension "Zum Altstadtwinkel" ausgestellt. Dabei sind sowohl die drei Handschriften, als auch die anderen obengenannten Funde zu sehen (Abb.10). [Anfang]


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